Alle Betriebe, die Arzneimittel herstellen, verpacken, lagern oder prüfen, werden durch die zuständige Überwachungsbehörde (wie z.B. das Regierungspräsidium) im Hinblick auf die Einhaltung der Anforderungen einer guten Herstellungspraxis (GMP) überwacht.
Was man oft umgangssprachlich als „GMP Zertifikat“ bezeichnet, ist eine „Bestätigung der Übereinstimmung eines Herstellers mit GMP“, die nach einer erfolgten Inspektion durch die Behörde ausgestellt wird.
Am 20.02.2023 wurde die PTG Lohnverpackung in Rödermark erneut gem. §64 AMG inspiziert. Die Bestätigung finden Sie im Überblick auf der Seite zu unserer Qualität »
CosmeticBusiness, Munich
30. September – 01. October 2020
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